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Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen: Wichtige Regelungen zum Resturlaub

Urlaub gehört zum Arbeiten wie der Deckel zum Topf: Jeder Arbeitnehmer hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dieser wird immer für das laufende Kalenderjahr berechnet. Bleibt am Jahresende etwas übrig, gibt es Regelungen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten müssen, um den Urlaub mit ins nächste Jahr zu nehmen.

Hängematte am Strand zwischen zwei Palmen; Bild © Pexels

Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ein gesetzlicher Mindestanspruch für die Arbeitnehmer festgelegt. Dieser bezieht sich auf jene, die eine Fünf-Tage-Woche haben und erstreckt sich auf einen Umfang von 20 Urlaubstagen. Bei einer Sechs-Tage-Woche liegt der Mindestanspruch schon bei 24 Arbeitstagen. Viele Unternehmen gewähren jedoch einen höheren Urlaubsanspruch bzw. kann dieser auch durch Tarifverträge geregelt sein. 

Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen – das ist zu beachten

Wenn Arbeitnehmer nicht in der Lage waren, ihren gesamten Jahresurlaub aufzubrauchen, kann dieser mit ins nächste Jahr genommen werden. Dieser Fall ist in §7 Absatz 3 BUrlG geregelt: Hier ist vorgeschrieben, dass der Resturlaub aus dem letzten Kalenderjahr innerhalb von drei Monaten genommen werden muss.

Sonderregelungen und Ausnahmen bei der Urlaubsübertragung

Nicht immer verläuft alles nach Plan – das gilt sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen. Daher können dringende betriebliche oder persönliche Gründe dazu führen, dass der Urlaubsanspruch nicht aufgebraucht werden kann, sodass Arbeitnehmer den Urlaub ins nächste Jahr übertragen müssen.

Resturlaub mitnehmen: Beispiele für betriebliche Gründe

Dies sind nur einige Beispiele aus dem Arbeitsalltag. Betriebliche Gründe, die Mitarbeiter dazu zwingen, den Urlaub ins nächste Jahr zu übertragen, variieren je nach Branche, Unternehmensgröße, Zuständigkeiten und vieles mehr. 

Resturlaub mitnehmen: Beispiele für persönliche Gründe

Persönliche Gründe betreffen den Arbeitnehmer direkt und können eine Übertragung der Urlaubstage ins nächste Jahr rechtfertigen. Wichtig ist dabei immer die Einzelfallbetrachtung.

Lernen Sie das Abwesenheitsmanagement-Tool von GFOS kennen

Zusammengefasst: Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Jahr

Urlaubstage mitnehmen: Darauf sollten Unternehmen achten

Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern gegenüber eine Aufklärungspflicht, über den Resturlaub zu informieren. Eine fehlende Aufklärung kann zum Verfall der Tage oder sogar zu Nachforderungsansprüchen führen. Hier ist es wichtig, dass Führungskräfte ihre Teams regelmäßig über Urlaubskontingente bzw. auf die Fristen aufmerksam machen. 

Ein Urteil aus dem Jahr 2018 hat wichtige Regelungen zur Aufklärungspflicht festgelegt:

Best Practices für die Urlaubsplanung im Unternehmen

Infografik zur Urlaubsplanung: Einige Best Practices beinhalten regelmäßige Kommunikation, klare Regelungen im Arbeitsvertrag sowie den Einsatz von HR-Software

Resturlaub mitnehmen oder nicht: Bei der Urlaubsplanung können einige Praktiken helfen, damit jederzeit Transparenz herrscht; Bild © GFOS Group

Tipps für Arbeitnehmer im Umgang mit Resturlaub

Proaktive Schritte können dabei helfen, den Urlaubsanspruch so einzusetzen, dass er wirklich die Erholung fördert. Dabei ist auch die richtige Planung ein wichtiger Faktor. Arbeitnehmer sollten frühzeitig kommunizieren, wann sie Urlaub nehmen wollen – sowohl mit dem Team als auch mit den Vorgesetzten. Dies hilft dabei, Überschneidungen so gut wie möglich zu vermeiden. Ist am Ende des Jahres noch einiges an Resturlaub übrig, kann dieser strategisch für das Jahresende oder für die Übergangsphase zwischen den Jahren genutzt werden.

Die vielen Urteile zu Urlaubsregelungen sprechen dafür, dass es oft zu Unstimmigkeiten zu diesem Thema kommt. Hier ist es wichtig zu wissen, welche Anlaufstellen den Beschäftigten zur Verfügung stehen. Bei Problemen können Mitarbeiter sich an den Betriebsrat oder eine arbeitsrechtliche Beratung wenden. Sollte der Arbeitnehmer den Urlaub verweigern, kann es schon ausreichen, diesen schriftlich auf die gesetzlichen Fristen hinzuweisen. Fragen Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Digitale Urlaubsplanung im Unternehmen nutzen

Für die Urlaubsplanung bietet sich die digitale Urlaubsplanung an. Diverse Tools aus dem Bereich Workforce-Management-Software machen diese Planungsaufgabe übersichtlich und einfach. Für den Einstieg eignet sich ebenfalls ein Excel-basierter Urlaubsplaner. Hier können Personalverantwortliche Monat für Monat genehmigte Urlaubstage eintragen. Wenn am Ende noch offene Tage bestehen, haben die Mitarbeiter eine einfache Übersicht, um die Urlaubstage ins nächste Jahr mitzunehmen. Gerne können Sie dazu unsere kostenlose Excel-Tabelle herunterladen und diese ganz einfach ausprobieren.

Urlaubsplaner-Vorlage kostenlos herunterladen

Laden Sie die Urlaubsplaner-Vorlage kostenfrei herunter und nutzen Sie diese für Ihre Planungsaufgaben. Hier finden Sie das entsprechende Dokument.

Darum lohnt sich die Digitalisierung des Abwesenheitsmanagements

Die Verwaltung von Urlaub und das Fehlzeitenmanagement im Unternehmen sind zentrale Herausforderungen, insbesondere wenn es um das Mitnehmen von Urlaubstagen in das nächste Jahr geht. Digitale Zeit- und Abwesenheitsmanagement-Tools schaffen Transparenz, reduzieren Fehler und erleichtern sowohl Mitarbeitern als auch Führungskräften die Planung. Folgende Vorteile ergeben sich durch den Einsatz softwaregesteuerter Lösungen.

Urlaub und Abwesenheiten mit Software überblicken

Stehen Sie vor der Herausforderung, Ihr Urlaubsmanagement zu digitalisieren? Workforce-Management-Software von GFOS eignet sich ideal, um den Schritt in Richtung „New Work“ zu gehen. Fordern Sie gerne unverbindlich Informationen an.

+++ Die Inhalte dieses Beitrags und insbesondere die rechtlichen Aspekte wurden mit bestem Wissen und Gewissen recherchiert und stellen keine Rechtsberatung dar. Die GFOS mbH kann daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Für konkrete Rechtsfragen konsultieren Sie bitte in jedem Fall einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin. +++

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