Änderungen zum Datenaustausch der eAU 2025
Am 1. Januar 2025 werden einige Änderungen für den Datenaustausch im eAU-Abrufverfahren eingeführt, die von den Software-Anbietern zu beachten sind:
- Neue Rückmeldegründe: Informationen über Reha-Maßnahmen, Krankheitszeiten aus dem Ausland oder privatärztliche Arbeitsunfähigkeitszeiten
- Erweiterter Datenaustausch: Kassenwechsel werden durch neue Rückmeldung „Weiterleitungsverfahren“ gekennzeichnet und Arbeitgeber erhalten zusätzlich eine Rückmeldung der Vorkasse
- Information über Nachweis zu teilstationären Maßnahmen werden übermittelt
- Automatische Übermittlung des tatsächlichen Endes eines Krankenhausaufenthalts an den Arbeitgeber
- Zwischenmeldung bei Unklarheiten zwischen Leistungserbringenden und Krankenkassen mit anschließender aktiver Rückmeldung nach Klärung des Sachverhalts
- Verbesserte Transparenz und Effizienz im Meldeprozess
Zusätzlich ändert sich das Format der auszutauschenden Daten.
Diese Änderungen verbessern den automatisierten Ablauf und die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien.
Quellen: TK Sep. 2024, IKK classic Sep. 2024, AOK Sep. 2024
Änderungen AU: Datenaustausch ab 2025 transparenter
Grund für die Anpassungen ist in erster Linie die gesteigerte Transparenz im Meldeprozess. Bisher wurden z.B. Zeiten bezüglich Reha- oder Vorsorgemaßnahmen nicht gemeldet, wenn diese nicht von der Krankenkasse bezahlt wurden. Durch den angepassten Datenaustausch im eAU-Prozess können Arbeitgeber nun detailliertere Daten abrufen und in ihren Systemen verarbeiten.
Mit GFOS alles im Blick
Zertifiziert von der ITSG: Die GFOS-Software für Abwesenheitsmanagement ist bereits jetzt auf die Neuerungen zur eAU in 2025 eingestellt. Sie haben Fragen? Fordern Sie gerne weiteres Informationsmaterial an.