Grundsätzlich gilt in der Schweiz:
Es gibt keine einheitliche Höchstgrenze für alle Arbeitnehmer in der Schweiz, sondern eine Höchstgrenze für Mitarbeiter in industriellen Betrieben, für Büropersonal, technische und andere Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels. Die liegt bei maximal 45 Wochenstunden. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt eine Höchstgrenze von maximal 50 Wochenstunden.
Dabei gibt es Ausnahmen. Beispielsweise in Betrieben mit saisonalen Schwankungen und mit witterungsbedingtem Arbeitsausfall. In diesen Betrieben kann die wöchentliche Arbeitszeit um höchstens 4 Stunden pro Woche erhöht werden. Dabei darf sie aber im Durchschnitt eines halben Jahres nicht überschritten werden.
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Zudem gibt es Ausnahmen für Arbeitnehmende mit einer 5-Tage Woche bei einer 45 Stunden Höchstarbeitszeit. Hier darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit um maximal 2 Stunden überschritten werden, wenn sie innerhalb der nächsten 8 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten wird bzw. um 4 Stunden überschritten werden, wenn sie innerhalb der nächsten 4 Wochen im Durschnitt nicht überschritten wird.
Überzeiten liegen vor, sollten diese Höchstgrenzen überschritten werden. Dies darf nur in Ausnahmefällen erfolgen wie beispielsweise durch unvorhergesehene Situationen. Diese Überzeit muss vom Arbeitgeber grundsätzlich mit einem Lohnzuschlag von 25% entschädigt werden. Ein Freizeitausgleich ist nur dann möglich, wenn Arbeitnehmende dies ausdrücklich wünschen und damit einverstanden sind.
Diese Überzeitarbeit darf für den einzelnen Arbeitnehmenden 2 Stunden am Tag nicht überschreiten. Anders sieht es an arbeitsfreien Tagen oder in Notfällen aus.
Im Kalenderjahr darf diese Überzeit folgende Zahlen nicht überschreiten:
45 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit | maximal 170 Stunden Überzeit |
50 Stunden wöchentliche Höchstarbeitszeit | maximal 140 Stunden Überzeit |
Von der gesetzlich definierten Höchstarbeitszeit abzugrenzen sind Überstunden. Überstunden sind Arbeitsstunden, welche die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten überschreiten. Diese Überstunden werden im Einzelarbeitsvertrag definiert.
Wichtig ist in jedem Fall die Erfassung der wöchentlichen Arbeitsstunden, um einen Überblick über Überzeiten und Überstunden zu behalten und frühestmöglich einzugreifen, sollten Arbeitsstunden immer wieder über im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeiten oder gesetzliche Höchstgrenzen hinaus überschritten werden. Dafür eignet sich eine digitale Arbeitszeiterfassung, bei der sich ganz einfach und digital die täglichen Arbeitsstunden erfassen lassen.
Ob mit mobiler Arbeitszeiterfassung mit dem Smartphone, Zeiterfassung am Terminal mit einem Chip oder am Desktop-Computer: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wir beraten Sie gerne, machen Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin aus.
Quellen: