Teilzeit

Viele Arbeitnehmer arbeiten in Deutschland in Teilzeit. Oftmals ist das Teilzeitmodell auf die persönlichen Lebensumstände ausgerichtet, etwa nach der Elternzeit oder wenn es um die Pflege von Angehörigen geht. Besonders dann wünschen sich Arbeitnehmer oft eine Reduzierung der Arbeitszeit, um mehr Zeit für das Privatleben aufzubringen. Für HR- und Planungsverantwortliche ist die Teilzeit bei der Planung der Mitarbeiter sowie bei den Zeitkonten zu berücksichtigen.

Kurz zusammengefasst:

  • Sobald vom Arbeitnehmer verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie z. B. eine Beschäftigung von mindestens sechs Monaten beim Unternehmen, besteht der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. 
  • Es gibt keine Mindestanzahl der Arbeitsstunden, die pro Woche erbracht werden müssen. Auch Minijobs werden daher als Teilzeitstelle angesehen. 
  • Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle, die dazu genutzt werden können, die Teilzeitbeschäftigung individuell auszulegen. 
  • Die Anzahl der Arbeitsstunden wirkt sich nicht auf den Urlaubsanspruch aus: Dieser orientiert sich an den festgelegten Wochenarbeitstagen.

So ist Teilzeit definiert

Teilzeit definiert man als ein Arbeitsmodell, das im Hinblick auf die Stunden kürzer ausfällt, als eine vergleichbare Vollzeitstelle. Die Teilzeitarbeit wird mit der Wochenarbeitszeit anderer Arbeitnehmer im Unternehmen verglichen. Wenn es keine Vergleichswerte im Betrieb gibt, kann ein Tarifvertrag oder die branchenüblichen Vollarbeitszeit als Vergleichswert genutzt werden.

 

Voraussetzungen für Teilzeitarbeit

Anders als oft erwartet, bedeutet Teilzeit nicht, dass die Vollzeitstelle genau um die Hälfte reduziert wird. Denn im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist genau geregelt, was als Teilzeit zu definieren ist: Dabei gilt jede Stelle, die kürzer ist als eine vergleichbare Vollzeitstelle, als Teilzeitbeschäftigung. Dementsprechend gibt es keine Pauschalaussage darüber, wie viele Arbeitsstunden für eine Teilzeitstelle vorgeschrieben sind – in einigen Unternehmen gelten 40 Stunden als Vollzeitbeschäftigung, in anderen dagegen 37,5 oder andere Regelungen. Wenn keine regelmäßige Wochenarbeitszeit für eine Teilzeitarbeitskraft vorliegt, gilt die durchschnittliche Arbeitszeit im Vergleich zu dem einer Vollzeitstelle. 

Wie viele Stunden pro Woche sind bei Teilzeit erlaubt?

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeit?


Der Anspruch auf Teilzeit ist im § 8 TzBfG klar geregelt. Sobald ein Arbeitnehmer folgende Voraussetzungen erfüllt, kann für ihn ein Anspruch auf Teilzeit geltend gemacht werden:

  • Die Beschäftigung im Unternehmen besteht bereits seit mehr als sechs Monaten.
  • Das Unternehmen hat mehr als 15 Angestellte.
  • Die Verringerung der Arbeitsstunden muss vom Arbeitnehmer schriftlich unter Angabe von Beginn der Teilzeit sowie der Stundenanzahl beantragt werden. Der Antrag muss mindestens drei Monate vorher gestellt werden.
  • Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen eine Teilzeitbeschäftigung des Arbeitnehmers sprechen – etwa wenn die Sicherheit des Unternehmens darunter beeinträchtigt wird.
  • Eine erneute Verringerung der Arbeitszeit kann erst nach Ablauf von zwei Jahren vom Arbeitnehmer verlangt werden.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Die verschiedenen Teilzeitmodelle sind auch auf die vereinbarten Arbeitsstunden ausgerichtet. Der Umfang der Stunden muss vorab mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Im Arbeitsvertrag wird dann festgelegt, wie viele Stunden pro Woche im Arbeitsverhältnis erfüllt werden müssen – eine gesetzliche Regelung für Mindeststunden in der Teilzeit gibt es nicht. Es können verschiedene Anzahlen von Stunden festgelegt werden und es gibt auch flexible Formulierungen – dann muss im Arbeitsvertrag jedoch festgehalten werden, dass die Teilzeitstunden mit flexiblen Wochenstunden abzuleisten ist. Es gibt verschiedene Teilzeitmodelle, die oft Anwendung finden. Dennoch ist auch eine völlig individuelle Vereinbarung möglich – z. B. bei einer Wochenarbeitszeit von drei Stunden. Dann spricht man zwar von einem Minijob, jedoch kann auch das als Teilzeitarbeit gewertet werden.

Das klassische Teilzeitmodell

Im klassischen Modell werden die täglichen Arbeitsstunden reduziert, jedoch an fünf Tagen in der Woche gearbeitet. Die tägliche Arbeitszeit wird mit dem Arbeitgeber vereinbart – klassische Auslegungsweisen sind hier etwa die 20- bzw. 30-Stunden-Woche, was in vier bzw. sechs Stunden täglich resultiert. Damit stehen dem Arbeitnehmer täglich mehr Freizeitstunden zur Verfügung, um etwa die Kinder aus der Kindertagesstätte abzuholen oder die Angehörigen zu pflegen. 

 

Das variable Teilzeitmodell

Das Arbeitsrecht sieht kein bestimmtes Schema für die Strukturierung der Teilzeitstunden vor. Daher können mit einem variablen Modell die Stunden etwa auf zwei bis fünf Tage verteilt werden. So ist es auch möglich, komplett freie Tage pro Woche zu gewinnen. Als Beispiel kann man hier die 20-Stunden-Woche heranziehen: Ein Arbeitnehmer kann dreimal sechs Stunden und einmal vier Stunden arbeiten – am fünften entsteht dadurch bei einer Fünf-Tage-Woche ein komplett freier Tag.

 

Jobsharing als Teilzeitmodell

Das Jobsharing wird immer beliebter, da sich dadurch viele Möglichkeiten zur Arbeitszeitflexibilisierung ergeben. Bei diesem Modell teilen sich zwei Personen eine Vollzeitstelle und erarbeiten die zu erbringenden Stunden jeweils anteilig in Teilzeit. Bei diesem Konzept überzeugt, dass die Teilzeitmitarbeiter in diesem Fall auch Vollzeitprojekte übernehmen können – in anderen Teilzeitmodellen bestünde für solche Workloads keine Kapazität. Hier ist vor allem der regelmäßige Austausch mit der anderen Teilzeitkraft zwingende Voraussetzung. Mitarbeiter, die Jobsharing nutzen, können etwa vier Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche arbeiten oder zweimal acht Stunden und einen halben Tag mit vier Stunden pro Woche.

 

Teilzeitmodell mit Zeitwertkonten

Dieses Modell ist vor allem bei Fachkräften beliebt, die gerne ein Sabbatical machen möchten. Sie arbeiten weiter in einer Vollzeitanstellung, jedoch werden sie nur wie eine Teilzeitkraft bezahlt. Der Rest kann anteilig als Zeit- oder Geldguthaben angespart werden und in späteren Freistellungsphasen ausgezahlt oder als Freizeit genutzt werden. Ein Zeitwirtschaftssystem macht diese zeitlichen 'Ersparnisse' jederzeit sichtbar. Das vorher angesparte Geld kann dann in der Arbeitspause zur eigenen Finanzierung genutzt werden, um laufende Kosten weiterhin problemlos decken zu können.

 

Das Modell des Teilzeit-Teams

In diesem Teilzeitmodell gibt der Arbeitgeber eine Anzahl an Mitarbeitern vor, die zu einem bestimmten Zeitpunkt anwesend sein müssen. Das Team hat dann die Möglichkeit, die gemeinsame Arbeitszeit zu planen. Kundenberater sind z. B. stark projektabhängig – zeitweise fallen mehr Projekte an; dann müssen auch mehr Berater anwesend sein. In anderen Zeiten wiederum gibt es eine geringere Nachfrage.

 

Saisonale Teilzeitarbeit

Besonders in stark saisonal bedingten Berufen ist die Auslastung der Mitarbeiter von der Jahreszeit abhängig. Hier kann in den Monaten mit starker Auslastung in Vollzeit gearbeitet werden – die restlichen Monate können in Teilzeit erbracht oder als Freizeit genutzt werden. Das Grundgehalt bleibt jedoch über das Jahr gesehen gleich. 

Der Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Auch der Urlaubsanspruch ist bei einer Teilzeitbeschäftigung klar geregelt. Dieser ist durch das Bundesurlaubsgesetz festgelegt und orientiert sich an den Arbeitstagen pro Woche. Arbeitet ein Mitarbeiter also an fünf Tagen pro Woche zu jeweils vier Stunden, bekommt dieser Mitarbeiter genauso viele Urlaubstage, wie eine Fachkraft, die an fünf Tagen pro Woche acht Arbeitsstunden erbringt und somit in Vollzeit arbeitet. Das heißt, der Urlaubsanspruch bei Teilzeit verringert sich dann, wenn sich auch die Arbeitstage pro Woche im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung verringern. 


Da es laut Bundesurlaubsgesetz einen Urlaubsanspruch von vier Urlaubstagen pro Jahr pro Wochenarbeitstag gibt, kommt man bei einer Fünf-Tage-Woche auf 20 Urlaubstage pro Jahr. Bei drei Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Urlaubsanspruch dementsprechend: 3 (Wochenarbeitstage) x 4 (Urlaubstage pro Jahr) = 12 (Tage Urlaubsanspruch). 

Teilzeit während der Elternzeit

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sieht klare Regelungen für die Elternzeit vor. Das Arbeiten in Teilzeit wird für die Elternzeit erleichtert. Laut § 15 BEEG darf die Fachkraft während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes muss dem Arbeitgeber der Wunsch auf Teilzeit sieben Wochen vorher mitgeteilt werden (außerhalb der Elternzeit beträgt diese Frist drei Monate). Nach der Elternzeit besteht das Recht, zu der vor Beginn der Elternzeit vereinbarten Arbeitszeit zurückzukehren.


Hier weiter informieren:

Unsere Blogbeiträge zum Thema Teilzeit
Rufen Sie uns an

+49 . 201 • 61 30 00

Schreiben Sie uns

Zum Kontaktformular

Zurück zum Seitenanfang