Das Modell der Vertrauensarbeitszeit gehört zu den flexiblen Arbeitszeiten. Die Gestaltung der Arbeitszeit liegt dabei in der Hand der Mitarbeitenden.
Bei der Vertrauensarbeitszeit können sich Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit grundsätzlich selbstverantwortlich frei einteilen. Dabei wird lediglich die Anzahl der zu leistenden Wochenstunden oder weit gefasste tägliche Zeitkorridore festgelegt. Auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten durch den Arbeitgebenden wird bei diesem Zeitmodell aufgrund der zugrundeliegenden Vertrauensbasis verzichtet.
Für wen ist Vertrauensarbeitszeit geeignet?
Die Vertrauensarbeitszeit ist häufig in Branchen mit flexiblen Jobs zu finden. Insbesondere in der Softwareentwicklung sowie in kreativen Bereichen und solchen mit redaktionellen Tätigkeiten kommt das Zeitmodell zum Einsatz, da hier primär das Arbeitsergebnis und nicht die Anwesenheit des Personals entscheidend ist. Ungeeignet ist die Vertrauensarbeitszeit jedoch für Bereiche, in denen die Präsenz der Mitarbeitenden zu bestimmten Geschäfts- oder Öffnungszeiten erforderlich ist.
Vorteile von Vertrauensarbeitszeit
Das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit bietet für beide Seiten einige Vorteile. Die flexible Gestaltung der Arbeitszeiten ermöglicht eine schnelle Reaktion auf schwankende Kapazitätsauslastungen ebenso wie eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeitenden.
Vorteile aus Sicht der Arbeitnehmenden
Vorteile aus Sicht der Arbeitgebenden
Nachteile von Vertrauensarbeitszeit
In einigen Fällen kann sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit auch nachteilig auf Arbeitnehmende und Unternehmen auswirken. Fehlende Übersicht oder häufige Überstunden können schnell zum Ergebnis fehlender Kontrolle werden.
Nachteile aus Sicht der Arbeitnehmenden
Nachteile aus Sicht der Arbeitgebenden
Dem EuGH-Urteil (Mai 2019) nach sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Das gilt nicht bloß für eventuell geleistet Überstunden, sondern grundsätzlich für die gesamte Zeit, in der Mitarbeitende für den Betrieb tätig sind. Was bedeutet das für die Vertrauensarbeitszeit? Auch bei diesem Zeitmodell müssen die Arbeitszeiten der betroffenen Mitarbeitenden systematisch erfasst und bei Bedarf der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Die Zeiterfassung dient in diesem Fall jedoch weniger den Arbeitgebenden als Kontrollmechanismus, sondern vielmehr Einhaltung vertraglicher sowie arbeitszeitgesetzlicher Regelungen. Egal ob die Zeiten per Software, App oder Stechuhr erfasst werden – liegt die Zeiterfassung in der Hand der Mitarbeitenden sind im Arbeitsgesetz stichprobenartige Kontrollen vorgesehen. So kommen Arbeitgebende einerseits ihrer Fürsorgepflicht nach und können andererseits einer Überlastung der Angestellten vorbeugen.
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